Herzlich willkommen auf der Seite von Luftfahrzeugmodelle
Wir wollen hier einmal einen kleinen Einblick über Luftfahrzeugmodelle geben. Aber es sind nicht nur Flugzeuge und
Hubschrauber die unter diese Kategorie fallen, auch Heißluftballone und Luftschiffe gehören dazu.
Gezeigt wird der Bau von bestimmten Modellmustern und das dazugehörige Zubehör für den Betrieb
von Modellen. Es werden auch einige Aktivitäten die unmittelbar mit dem Betrieb der Modellen stehen gezeigt,
so sind unter anderem die eine oder andere Modellveranstaltung mit ein paar schönen Bildern zu sehen
Wichtige Information für Modellflieger:
Der Kenntnisnachweis und die Kennzeichnungspflicht müssen seit 1.10.2017 vorhanden sein.
Kenntnisnachweis:
Ab dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) ein Kenntnisnachweis für Modelle mit einer Startmasse von 2 kg und mehr vorgeschrieben, um ein Flugmodell in gewohntem Maße fliegen zu dürfen. Modellballone gehören ebenfalls hierzu. Mit einem selbst erklärenden Online-Tool bietet z. B. der Deutsche Modellflieger Verband allen Modellfliegern die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks zu erwerben: schnell, sicher, gründlich und sorgenfrei.
Kenntnisnachweis
Versicherungsnachweis
Modellballonpiloten welche einen Pilotenschein (= Erlaubnis als Luftfahrzeugführer für manntragende Luftfahrzeuge) haben, brauchen diesen gesonderten Kenntnisnachweis nicht!
(Quelle: LuftVO Paragraph 21a, Absatz (4) –> LuftVO § 21a).
Adress-Schild am Modell:
Ebenfalls ab dem 01.10.2017 müssen alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrzeuge (UAS) ab einem Abluggewicht von 250 Gramm dauerhaft und an sichtbarer Stelle mit der Adresse des Eigentümers gekennzeichnet sein. Verschiedene Anbieter, z. B. der DMFV-Shop, bieten hierfür hochwertige Aluminiumschilder mit Adressdruck.
Nähere Einzelheiten zur LuftVO können über den Link "Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz" auf der letzten Seite eingesehen werden.
Aufstiegsgenehmigung
Die LuftVO, § 21 a Absatz 1 Nummer 1, regelt auch, dass man für den Betrieb von Luftfahrzeugen ab einem Gesamtgewicht von mehr als 5 Kg außerhalb von Modellflugplätzen eine Aufstiegserlaubnis / Betriebserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde des entsprechenden Bundeslandes haben soll. Das gleiche gilt für die Befreiung von Betriebsverboten wie etwa der Betrieb in weniger als 100 Meter seitlichem Abstand von Menschenansammlungen oder Betrieb bei Nacht das in der LuftVO § 21 b geregelt wird.
Veranstaltungen / Termine
Wegen der aktuellen Situation können die genannten Termine ausfallen.
Veranstalter Veranstaltung Ort Datum
Dolomiti Ballonfestival | Winterballontreffen | I-39034 Bozen-Toblach | |
Modellballonfeschtle | Christian Schulz | 71566 Althütte | |
IKARUS Harsewinkel e.V. | Luftzirkus | 33418 Harsewinkel | |
Günter Obst | Modellballontreffen | 06905 Bad Schmiedeberg | |
MFSC Luftschwärmer e.V. | F - Schleppwoche; 50 Jahre MFSC | 65326 Aarbergen-Kettenbach | |
Luxemburgische POST | Luxembourg Ballon Trophy | L-7570 Mersch | |
MFG Goldener Grund e.V. | Flugtag | 65597 Hünfelden-Kirberg | |
Industriepark Region Trier | MoselBallonFiesta | 54343 Föhren | |
MFG Weilmünster | Antik Freundschaftsfliegen | 35789 Weilmünster | |
Modellballon Bölling | Modellballon-Meeting | 78086 Brigachtal | |
Touristik und Freizeit GmbH WHV | Ballonmeeting Banter See Park | 26382 Wilhemshaven | |
Unser Outfit
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