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Herzlich willkommen auf der Seite von Luftfahrzeugmodelle

Wir wollen hier einmal einen kleinen Einblick über Luftfahrzeugmodelle geben. Aber es sind nicht nur Flugzeuge und

 

Hubschrauber die unter diese Kategorie fallen, auch Heißluftballone und Luftschiffe gehören dazu.

 

Gezeigt wird der Bau von bestimmten Modellmustern und das dazugehörige Zubehör für den Betrieb

 

von Modellen. Es werden auch einige Aktivitäten die unmittelbar mit dem Betrieb der Modellen stehen gezeigt,

 

so sind unter anderem die eine oder andere Modellveranstaltung mit ein paar schönen Bildern zu sehen

 

 

Wichtige Information für Modellflieger:

 

Der Kenntnisnachweis und die Kennzeichnungspflicht müssen seit 1.10.2017 vorhanden sein.

 

Kenntnisnachweis:

Ab dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) ein Kenntnisnachweis für Modelle mit einer Startmasse von 2 kg und mehr vorgeschrieben, um ein Flugmodell in gewohntem Maße fliegen zu dürfen. Modellballone gehören ebenfalls hierzu. Mit einem selbst erklärenden Online-Tool bietet z. B. der Deutsche Modellflieger Verband allen Modellfliegern die Möglichkeit, den  Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks zu erwerben: schnell, sicher, gründlich und sorgenfrei.

Kenntnisnachweis 

Versicherungsnachweis

Modellballonpiloten welche einen Pilotenschein (= Erlaubnis als Luftfahrzeugführer für manntragende Luftfahrzeuge) haben, brauchen diesen gesonderten Kenntnisnachweis nicht!

(Quelle: LuftVO Paragraph 21a, Absatz (4) –> LuftVO § 21a).

 

 

 

Adress-Schild am Modell:

Ebenfalls ab dem 01.10.2017 müssen alle Flugmodelle und unbemannten Luftfahrzeuge (UAS) ab einem Abluggewicht von 250 Gramm dauerhaft und an sichtbarer Stelle mit der Adresse des Eigentümers gekennzeichnet sein. Verschiedene Anbieter, z. B. der DMFV-Shop, bieten hierfür hochwertige Aluminiumschilder mit Adressdruck.


Nähere Einzelheiten zur LuftVO können über den Link "Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz" auf der letzten Seite eingesehen werden.

 

Aufstiegsgenehmigung

Die LuftVO, § 21 a Absatz 1 Nummer 1, regelt auch, dass man für den Betrieb von Luftfahrzeugen ab einem Gesamtgewicht von mehr als 5 Kg außerhalb von Modellflugplätzen eine Aufstiegserlaubnis / Betriebserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde des entsprechenden Bundeslandes haben soll. Das gleiche gilt für die Befreiung von Betriebsverboten wie etwa der Betrieb in weniger als 100 Meter seitlichem Abstand von Menschenansammlungen oder Betrieb bei Nacht das in der LuftVO § 21 b geregelt wird.

 

Veranstaltungen / Termine

Wegen der aktuellen Situation können die genannten Termine ausfallen.

Veranstalter                                                        Veranstaltung                                                     Ort                                                                           Datum                                                                 

Dolomiti Ballonfestival

Winterballontreffen

I-39034 Bozen-Toblach

Modellballonfeschtle

Christian Schulz

71566 Althütte

IKARUS Harsewinkel e.V.

Luftzirkus

33418 Harsewinkel

Günter Obst

Modellballontreffen

06905 Bad Schmiedeberg

               

MFSC Luftschwärmer e.V.

F - Schleppwoche; 50 Jahre MFSC

65326 Aarbergen-Kettenbach

Luxemburgische POST

Luxembourg Ballon Trophy

L-7570 Mersch

MFG Goldener Grund e.V.

Flugtag

65597 Hünfelden-Kirberg

Industriepark Region Trier

MoselBallonFiesta

54343 Föhren

MFG Weilmünster

Antik Freundschaftsfliegen

35789 Weilmünster

Modellballon Bölling

Modellballon-Meeting

78086 Brigachtal

Touristik und Freizeit GmbH WHV

Ballonmeeting Banter See Park

26382 Wilhemshaven

Unser Outfit

Kleine Präsente